Mainz/Berlin/Hamburg, 19. Januar 2012. Wer sich über mehrere Tage nicht krank meldet und keinen "gelben Schein" vorlegt, kann nach Abmahnung sogar fristlos gekündigt werden, haben jetzt Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 19.01.2012 - 10 Sa 593/11).
---------- Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Ivailo Ziegenhagen -----------
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Kolleginnen und Kollegen erschien nicht zur Arbeit. 14 Monate war er bereits in diesem Unternehmen tätig, aber an diesem Tag blieb er aus – und niemand im Betrieb wusste, warum.











