http://kuendigungs-schutz.com
Aktuelle Artikel
 
Wer nicht auf Deutsch lesen kann, muss mit einer Kündigung rechnen.
Berlin/Erfurt, 28. Januar 2010 – Wer Arbeitsanweisungen nicht auf Deutsch lesen kann, darf gekündigt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Das urteilten die Richter am Bundesarbeitsgericht (AZ: 2  AZR 764/08).

Ein aus Spanien stammender Arbeiter war seit 1978 als Produktionshelfer bei einem Automobilzuliefer-Unternehmen beschäftigt. Im Jahr 2003 besuchte er während der Arbeitszeit einen Deutschkurs, den der Arbeitgeber zahlte. Weitere Kurse lehnte der Kläger ab.

Später wurde festgestellt, dass der ...
 
 
 
 
Neues Urteil aus Europa

Berlin/Straßburg, 19. Januar 2010 – Arbeitnehmer können sich in vielen Fällen auf eine längere Kündigungsfrist und damit mehr Geld bei der Beendigung des Arbeitsvertrages einstellen. Das geht aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor (AZ: C‑555/07).

 
Geselle an der Hobelbank.

Berlin/Erfurt, 18. Dezember 2009 – Ein Chef im öffentlichen Dienst darf weniger verdienen als die Angestellten. Das entschieden die Richter am Bundesarbeitsgericht (6AZR 665/08).

 
 
 
Frust beim Bewerber.

Berlin/Erfurt, 17. Dezember 2009 – Gute Nachricht für Jobsuchende: Die Richter am Bundesarbeitsgericht haben den Nachweis einer Diskriminierung von Bewerbern im Vorstellungsgespräch wesentlich erleichtert (AZ: 8 AZR 670/08).

 
Eine Kantinenfrau.

Berlin/Erfurt, 17. Dezember 2009 – Arbeitgeber können sich schlechter von unliebsamen Personal durch die Veräußerung eines Betriebes freikaufen als bislang. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hervor (Az: 8 AZR 1019/08).

 
 
 
Ein Schweißer in der Fabrik.

Berlin/Erfurt, 15. Dezember 2009 – Manche Metall-Arbeitnehmer können sich auf höheres Gehalt während des Urlaubs einstellen. Werden nämlich vorangegangene Prämien nicht zum Durchschnitts-Gehaltim Urlaub gerechnet, ist das rechtswidrig, so das Bundesarbeitsgericht (AZ: 9 AZR 887/08).

 
Dieser Mann hat Schmerzen.

Berlin/Kiel, 13. Oktober 2009 – Wer seinen gelben Schein trotz zweier Abmahnung weiter zu spät vorlegt, kann fristlos gekündigt werden! So urteilten die Richter des LAG Schleswig-Holstein (AZ: 2 Sa 130/09).