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Berufskleidung wie diese im Fast-Food-Restaurant muss nicht immer anteilig gezahlt werden. 

Geringverdiener brauchen nicht mehr für Arbeitskeidung zahlen
Erfurt, 20. Januar 2009 – Wer netto so wenig verdient, dass sein Gehalt nicht gepfändet werden darf, muss auch keine Kostenpauschale für die Arbeitskleidung zahlen. Das entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt (Aktenzeichen: 9 AZR 676/07). Was war passiert? Eine Einzelhandelskauffrau klagte gegen den Verbrauchermarkt, bei dem sie angestellt war und rund 800 Euro im Monat verdiente. Der Grund: Der Markt verlangte von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein so genanntes "Kittelgeld" für die Arbeitskleidung – und verrechnete dies mit dem Gehalt. Besonders pikant: Dieses Geld
Berlin. Gericht spricht Schmerzensgeld wegen Versetzung in Stellenpool zu
Berlin, 13. Februar 2009 – Eine Erzieherin des Landes Berlin bekommt Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro – weil sie vom Land auf Grund ihres Alters von 50 Jahren
 
Neue Hürden für die Rückzahlung nach Fortbildung
Berlin, 12. Februar 2009 – Einige Unternehmer bilden fort – und wollen sich die Ausbildungskosten zurückzahlen lassen, wenn der Angestellte kündigt. In einem
 
Arbeitsverweigerung manchmal gerechtfertigt
Frankfurt/Main, 12. Februar 2009 – Wer seinem Vorgesetzten erklärt, er habe jetzt keine Lust mehr zu arbeiten, muss sich nicht unbedingt eine fristlose Kündigung