http://kuendigungs-schutz.com
Aktuelle Artikel
 
An der Kasse.
Berlin/Erfurt, 10. Juni 2010 – Riesen-Überraschung im Fall "Emmely": Die Kassiererin, die zwei Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte, gewann vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Kündigung ist unwirksam. Die Kette Kaiser’s muss "Emmely" nun wieder einstellen!Das Urteil ist ein juristischer Paukenschlag: Die Bundesarbeitsrichter verabschieden sich offenbar von der jahrzehntelangen Auffassung, dass auch Bagatell-Straftaten zur fristlosen Kündigung – jedenfalls zu ordentlichen – berechtigen.Das ist seit ...
 
 
 
 
Ziemlich viel zu tun – wie im Jobcenter.

Berlin/Erfurt, 17. März 2010 – Ausgerechnet die Agentur für Arbeit hat vor dem Bundesarbeitsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen, weil ihr ein Fehler bei der Befristung einer Angestellten unterlief. Die Sachbearbeiterin ist nun unbefristet eingestellt (AZ: 7 AZR 843/08).

 
Maultaschen aus Schwaben.

Berlin/Freiburg, 30. März 2010 – Im so genannten Maultaschen-Prozess haben sich die Klägerin und das verklagte Altenheim auf einen Vergleich geeinigt. Demnach erhält die Klägerin 42.000 Euro Abfindung (AZ: 9 Sa 75/09).

 
 
 
Wer nicht auf Deutsch lesen kann, muss mit einer Kündigung rechnen.

Berlin/Erfurt, 28. Januar 2010 – Wer Arbeitsanweisungen nicht auf Deutsch lesen kann, darf gekündigt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Das urteilten die Richter am Bundesarbeitsgericht (AZ: 2  AZR 764/08).

 
Neues Urteil aus Europa

Berlin/Straßburg, 19. Januar 2010 – Arbeitnehmer können sich in vielen Fällen auf eine längere Kündigungsfrist und damit mehr Geld bei der Beendigung des Arbeitsvertrages einstellen. Das geht aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor (AZ: C‑555/07).

 
 
 
Ein Dirigent bei der Arbeit.

Berlin/Erfurt, 20. Januar 2010 – Wer für einen Kurort Konzerte organisiert, dirigiert, dazu Musiker engagiert und entlohnt ist kein Arbeitnehmer. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (AZ: 5 AZR 99/09).

 
Eine Kantinenfrau.

Berlin/Erfurt, 17. Dezember 2009 – Arbeitgeber können sich schlechter von unliebsamen Personal durch die Veräußerung eines Betriebes freikaufen als bislang. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hervor (Az: 8 AZR 1019/08).