Ein aus Spanien stammender Arbeiter war seit 1978 als Produktionshelfer bei einem Automobilzuliefer-Unternehmen beschäftigt. Im Jahr 2003 besuchte er während der Arbeitszeit einen Deutschkurs, den der Arbeitgeber zahlte. Weitere Kurse lehnte der Kläger ab.
Später wurde festgestellt, dass der ...











